Informationen

für Kundinnen und Kunden der Raiffeisen-Volksbank Aschaffenburg

Mit der Zustimmung der Vertreterversammlung zur Fusion mit der Frankfurter Volksbank Rhein/Main und der erfolgreichen Eintragung Ende August hat für Sie, liebe Kundinnen und Kunden, ein neues Kapitel voller Mehrwerte begonnen.

Um die Fusion abzuschließen, wurden die Kundendaten beider Häuser zusammengeführt und vereinheitlicht. Sie haben bereits ein Schreiben mit Ihren neuen Kontodaten erhalten. Wichtig dabei: Für Sie besteht in der Regel kein Handlungsbedarf: Auch bei Amazon, ebay und Co. müssen Sie zunächst nicht aktiv werden, damit weiterhin alles reibungslos läuft. Im Hintergrund werden Ihre Kontodaten umgerechnet.

Um Ihnen größtmögliche Transparenz und Unterstützung zu bieten, haben wir auf dieser Seite die wichtigsten Informationen für Sie zusammengestellt.

Selbstverständlich beantworten wir Ihre Fragen auch gerne persönlich in einer unserer über 100 Filialen in Ihrer Nähe. Auch telefonisch und online sind wir für Sie da – nutzen Sie einfach unser Kontaktformular oder rufen Sie uns an unter 06021 497-0. Wir sorgen dafür, dass Ihre Bankgeschäfte für Sie so reibungslos wie möglich ablaufen.

Häufig gestellte Fragen

Wichtige Information zur Anmeldung nach Fusion in App und OnlineBanking

Zu Ihrer Sicherheit bitten wir Sie, im Online-Banking oder App um eine vollständige Anmeldung mit VRNetkey und PIN. 

Sollten Sie diesen nicht mehr zur Verfügung haben, können Sie sich selbstverständlich gerne an unsere Beraterinnen und Berater wenden. 

Diese werden die Neubestellung dann für Sie veranlassen und Ihnen die PIN zusenden. Wir möchten Sie darüber informieren, dass eine unmittelbare Erstellung und Aushändigung am Telefon oder in der Filiale aus Sicherheitsgründen technisch nicht möglich ist.

Sollten Sie die PIN innerhalb von fünf Arbeitstagen nicht erhalten haben, informieren Sie uns bitte umgehend.

Gut zu wissen: Ihre Girocard ist von der Neuerstellung Ihrer PIN nicht betroffen und kann weiter genutzt werden.

Warum habe ich neue Kontodaten bekommen?

Die IBAN hat sich aufgrund der neuen Bankleitzahl geändert. Bei einigen Kunden mussten wir die Kontonummern anpassen, um Doppelungen zu vermeiden.

Ab wann gelten die neuen Kontodaten?

Ihre neue IBAN gilt ab dem 23. November 2024. Bitte verwenden Sie die neuen Daten nicht vorher, da es sonst zu Fehlbuchungen kommen kann.

Muss ich jetzt überall meine neue IBAN ändern?

Nein, Sie brauchen jetzt nichts ändern. Alle Zahlungen und Geldeingänge werden automatisch mit der neuen IBAN gebucht und laufen wie gewohnt weiter. Auch Daueraufträge stellen wir für Sie um. Selbstverständlich können Sie dennoch die in Ihren Kundenkonten hinterlegten Kontodaten aktualisieren.

Was passiert mit den hinterlegten Kontodaten z. B. bei Online-Shops, Händlern und meinem Arbeitgeber?

Alle Zahlungen und Geldeingänge werden automatisch in die neue IBAN umgewandelt und laufen wie gewohnt weiter. Sie brauchen nichts zu unternehmen. Erteilte SEPA-Mandate bleiben weiterhin gültig.

Sollten von einzelnen Zahlungsempfängern oder Zahlungsauftraggebern ausdrücklich neue Bankverbindungsdaten gewünscht werden, können Sie diese Karten nutzen, um die neue IBAN einfach und unkompliziert mitzuteilen. Weitere Karten liegen in unseren Filialen für Sie bereit.

Wie ändere ich meine IBAN bei meinen Einkaufskonten, z. B. Amazon oder ebay?

Wenn Sie bei in Ihrem Kundenkonto zum Beispiel bei ebay / Amazon oder in anderen Online-Shops Ihre Kreditkarte hinterlegt haben, brauchen Sie nichts zu unternehmen.

Haben Sie als Zahlungsart „Lastschrifteinzug“ in den Einkaufskonten hinterlegt, brauchen Sie Ihre IBAN nicht zu ändern. Alle Zahlungen und Geldeingänge laufen wie gewohnt über Ihre alten Kontodaten.

Wenn Sie Ihre neuen Kontodaten aktualisieren möchten, können Sie dies im jeweiligen Benutzerkonto tun. Gerne helfen wir Ihnen dabei, sofern Sie Ihre Zugangsdaten zur Hand haben.

Was ändert sich beim Online-Banking / Online-Brokerage?

Der gewohnte Anmeldeweg für das Online-Banking steht Ihnen auch nach der technischen Umstellung zur Verfügung. Sie werden automatisch auf die Login-Maske der Frankfurter Volksbank Rhein/Main weitergeleitet.

Beim ersten Login werden Sie aufgefordert, Ihre Anmeldung mit einer TAN zu bestätigen.

Ihr VR-Netkey, Ihr Alias und Ihre PIN bleiben unverändert. Auch die Karte und der TAN-Generator für das »Sm@rt-TAN-Verfahren« sind weiterhin gültig.

Wenn Sie unsere Banking App nutzen, müssen Sie einmalig die neue Bankleitzahl 501 900 00 sowie Ihren Netkey/Alias und Ihre PIN eingeben und mit einer TAN bestätigen. Danach können Sie die App sofort wieder nutzen. Wenn Sie Hilfe benötigen, kommen Sie einfach in eine unserer Filialen oder rufen Sie uns an unter 06021 497-0. Wir helfen Ihnen gerne weiter.

Wenn Sie Ihren Zahlungsverkehr per Software abwickeln, geben Sie bei der ersten Nutzung ab dem 23. November 2024 bitte Ihre neuen Kontodaten ein. In unseren bankeigenen Programmen ProfiCash und VR-NetWorld-Software steht ein Umstellungsassistent zur Verfügung. Anleitungen hierzu sowie zu den Programmen SFirm und StarMoney finden Sie unter rvab.de/anleitungen.

Wichtig:

Wir werden Sie niemals nach Ihren Zugangsdaten, PIN oder TAN fragen. Weder persönlich, noch telefonisch oder per E-Mail. Bitte seien Sie wachsam und beachten Sie unsere Sicherheitshinweise unter: www.frankfurter-volksbank.de/sicherheit

Bei Fragen steht Ihnen unser Electronic-Banking-Team gerne telefonisch unter 06021 497-0 zur Verfügung.

Kann ich während der technischen Umstellung das Online-Banking nutzen?

Leider nur eingeschränkt. Wir werden unser Online-Banking / Online-Brokerage am 22. November 2024 um 20.00 Uhr abschalten und voraussichtlich am 24. November 2024 am späten Abend wieder einschalten. Wir entschuldigen uns für eventuelle Unannehmlichkeiten, können diese Abschaltung aber leider nicht vermeiden.

Was muss ich bezüglich meiner Daueraufträge tun?

Sie brauchen nichts zu unternehmen. Wir stellen Ihre Daueraufträge für Sie um.

Muss ich bei Überweisungen ab sofort immer die neue IBAN verwenden?

Wenn Sie selbst Geld überweisen, verwenden Sie bitte ab dem 23. November 2024 nur noch die neue IBAN. Im Online-Banking, in unserer App und am Überweisungsterminal sind Ihre neuen Kontodaten bereits automatisch hinterlegt.

Bekomme ich eine neue girocard?

Ja, damit Sie Ihre aktuelle IBAN immer zur Hand haben, erhalten Sie bis Ende des Jahres eine neue girocard. Die PIN bleibt gleich. Sollten Sie Ihr Online-Banking mit einem Sm@rt-TAN-Generator nutzen, ist auch hier kein Handeln notwendig.

Wir empfehlen Ihnen, die neue Karte zu nutzen. Sobald Sie Ihre neue girocard zum ersten Mal eingesetzt haben, wird die alte Karte deaktiviert und kann entsorgt werden. Wir helfen Ihnen gerne dabei. Sie können jedoch Ihre bisherige Karte auch bis zum Ende ihrer Gültigkeit weiter nutzen.

Warum bekomme ich eine neue girocard?

Durch die Änderung der IBAN ändern sich auch die Daten auf Ihrer Karte. Deshalb möchten wir Ihnen eine aktuelle Karte mit der neuen IBAN zusenden. Ihre Kreditkarte bleibt unverändert gültig.

Was passiert mit meiner Kreditkarte?

Ihre aktuelle Kreditkarte könne Sie uneingeschränkt bis zum Ablaufdatum weiterverwenden. Der Austausch erfolgt kurz vor Ablauf des Gültigkeitsdatums.

Kann ich während der technischen Umstellung meine Kontoauszüge ausdrucken?

Während der Zusammenführung der Daten ist dies leider nur eingeschränkt möglich. Ab dem 23. November 2024 gegen 18:00 Uhr können Sie Ihre Kontoauszüge an allen Kontoauszugsdruckern der Frankfurter Volksbank Rhein/Main abholen.

Bleiben Sparbücher und Verträge weiter gültig?

Ja. Sparbücher, Sparverträge, Darlehensverträge, Urkunden und alle anderen Dokumente bleiben auch nach der Änderung der Kontodaten gültig. Die neue Kontonummer des jeweiligen Vertrags erhalten Sie mit dem nächsten Kontoauszug. Alle Zahlungen laufen wie gewohnt weiter. Sie brauchen nichts zu unternehmen.

Was passiert, wenn ich bei beiden Banken ein Konto habe?

Beide Konten bleiben bestehen. Sie müssen nichts unternehmen. Ihr persönlicher Berater wird sich zu gegebener Zeit mit Ihnen in Verbindung setzen.

Was ist, wenn ich bei beiden Banken einen Freistellungsauftrag erteilt habe?

Die Beträge beider Freistellungsaufträge werden addiert.

Was ist bei der Aufzahlungsbuchung meines Geschäftsguthabens zu beachten?

Die Aufzahlung Ihres Geschäftsguthabens von Ihrem hinterlegten Giro- bzw. Sparkonto haben wir am 20.11.2024 erfolgreich vorgenommen. Der im Buchungstext auf dem Girokonto erfolgte Vermerk "Solidaritätszuschlag" ist rein technisch bedingt und hat keinerlei Auswirkung. Sie müssen also nichts weiter unternehmen. 


Hier stehen Ihnen die Mitteilungskarten zur Information weiterer Zahlungspflichtigen/-empfänger und die "Häufig gestellten Fragen" zum Download zur Verfügung.