Sichern Sie sich 2,75 % p. a. für Ihr Festgeld und feiern Sie mit uns 100 Jahre Weltspartag!
Geldanlage mit TOP-Zins zum Weltspartag
100 % starke Zinsen
Sie wollen Ihr Geld sicher und gut anlegen? Wie wärs mit unserem Festgeld – mit einem Sonderzins von 2,75 % p. a. und fest für 6 Monate?
Warum nur eine Anlageform wählen, wenn Sie die Vorteile mehrerer Anlageformen kombinieren können? Ihre Geldanlage somit doppelt stark: Mit unserer ANLAGEKOMBI 50/50 profitieren Sie gleichzeitig von Sicherheit und attraktiven Renditechancen.
Stand: 29.10.2024
Anlagebedingungen für das FESTGELD 100 mit TOP-Zins 2,75 %
Die Sonderkondition gilt ausschließlich für Guthaben, welches von einer fremden Bank übertragen und bei uns angelegt wird. Das Angebot gilt nicht für Guthaben oder Werte, die in den letzten drei Monaten auf einem Konto oder in einem Depot bei der Frankfurter Volksbank Rhein/Main eG oder Frankfurter Volksbank Rhein/Main eG angelegt oder verwahrt waren. Maximaler Anlagebetrag sind 250.000 Euro. Nur ein Konto mit Sonderkonditionen je Person möglich. Bei Fälligkeit wird das jeweilige Guthaben zu dem dann geltenden Zinssatz um den gleichen Anlagezeitraum verlängert, es sei denn, Sie oder die Bank widersprechen der Verlängerung bis zwei Bankarbeitstage vor dem jeweiligen Fälligkeitstermin. Die Sonderkondition gilt ausschließlich bei Abschluss in einer Filiale der Raiffeisen-Volksbank Aschaffenburg – Zweigniederlassung der Frankfurter Volksbank Rhein/Main.
Einlagensicherung und Institutsschutz
Die Frankfurter Volksbank Rhein/Main eG ist der amtlich anerkannten BVR Institutssicherung GmbH und der zusätzlichen freiwilligen Sicherungseinrichtung des Bundesverbandes der Deutschen Volksbanken und Raiffeisenbanken e.V. angeschlossen. Als institutsbezogene Sicherungssysteme haben beide Einrichtungen die Aufgabe, drohende oder bestehende wirtschaftliche Schwierigkeiten bei den ihnen angeschlossenen Instituten abzuwenden oder zu beheben (Institutsschutz). Alle Institute, die diesen Sicherungssystemen angeschlossen sind, unterstützen sich gegenseitig, um eine Insolvenz zu vermeiden. Über den Institutsschutz sind auch die Einlagen der Kunden – darunter fallen im Wesentlichen Spareinlagen, Sparbriefe, Termineinlagen, Sichteinlagen und Schuldverschreibungen – geschützt.