Sie planen, energieeffizient zu bauen oder umzubauen? Sonnenenergie zu nutzen kann sich immer noch auszahlen. Prüfen Sie, mit welchen Förderungen Sie für eine Solaranlage rechnen können.
Förderung von Solaranlagen
Diese Neuerungen sollten Sie beachten
Höhere Zuschüsse für Solarthermie-Anlagen
Solarthermie produziert Wärme. Sowohl das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) als auch die Förderbank KfW fördern die Errichtung von Solarthermie-Anlagen. Zudem gibt es regionale Förderprogramme in den Bundesländern und kommunale Förderprogramme von Städten und Gemeinden. Aktuell beträgt die Förderung für den Einbau einer Solarthermie-Anlage in der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG EM) 30 Prozent der förderfähigen Kosten. Weitere fünf Prozent können hinzukommen, wenn die Errichtung der Anlage in einem individuellen Sanierungsfahrplan (iSFP) aufgeführt wird. Der iSFP ist das Ergebnis einer BAFA-Energieberatung und wird zu 80 Prozent vom Staat gefördert. Im Zuge der Beratung wird das Gebäude untersucht. Sanierungspotenziale werden herausgearbeitet. Am Ende steht ein Sanierungskonzept, das ganz auf das Haus zugeschnitten ist.
Weniger Geld für überschüssigen Strom
Photovoltaik-Anlagen produzieren Strom. Der Betreiber der Anlage entscheidet, welche Menge des produzierten Stroms er selbst nutzt und wie viel er in das öffentliche Netz einspeist. Hierfür erhält er eine Einspeisevergütung. Wie hoch die Vergütung ist, hängt von der Größe und dem Zeitpunkt der Inbetriebnahme der Anlage ab. Seit dem 30. Juli 2022 erhält der Betreiber der Anlage 8,3 Cent pro eingespeiste Kilowattstunde, wenn die Leistung bei bis zu 10 Kilowatt-Peak liegt. Ist die Anlage größer, erhält er für die ersten 10 kWp 8,2 Cent und darüber hinaus 7,1 Cent. Diese Sätze gelten für alle Anlagen, die bis Januar 2024 in Betrieb gehen. Aktuell ist geplant, dass sich danach die Vergütung im halbjährlichen Rhythmus um jeweils ein Prozent verringern soll.
Wichtig: wenn Sie den gesamten Strom, den Sie produzieren, einspeisen wollen, gelten andere Vergütungssätze: nämlich 13 Cent pro kWh für die ersten 10 kWp Leistung. Ab 10 kWp bis 100 kWp Leistung gibt es 10,9 Cent pro kWh.
Die KfW fördert aktuell den Einbau von Photovoltaik-Anlagen mit Förderkrediten. Zudem wurde zum 1. Januar 2023 die Mehrwertsteuer auf null Prozent gesenkt, die Anschaffung einer Anlage ist also steuerfrei.
Finanzierungszuschuss für Batteriespeichersysteme
Auch für die Anschaffung der Batteriespeicher wurde die Mehrwertsteuer auf null Prozent gesenkt. Wenn Sie Ihre neue Photovoltaikanlage inklusive eines Batteriespeichersystems planen und zur Finanzierung einen KfW-Kredit nutzen, erhalten Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss zur schnelleren Tilgung des KfW-Kredits. Dieser Finanzierungszuschuss beträgt 30 Prozent der förderfähigen Kosten des Batteriespeichersystems.
KfW-Kreditanträge können Sie über Ihre Raiffeisen-Volksbank Aschaffenburg stellen.
Weitere Förderungen prüfen
Neben den Förderprogrammen des Bundes (BAFA, KfW-Bank) gibt es teilweise auch Förderungen auf Länderebene oder von Kommunen und Gemeinden. In seltenen Fällen fördern sogar private Energieversorger die Installation einer Anlage.
Eine Erstberatung bieten Verbraucherzentralen in Ihrer Nähe an. Hier erfahren Sie, welche Fördermöglichkeiten es für den Einsatz erneuerbarer Energien gibt und welche Technologien für Sie sinnvoll und wirtschaftlich sein könnten. Von den Kosten für diese Energieberatung tragen Sie als Hauseigentümer einen Eigenanteil von maximal 5 Euro.
Fünf Grundregeln zur Solarförderung
- Die Anlage muss zum Bedarf, nicht nur zur Förderung passen.
- Die Wirtschaftlichkeit einer Photovoltaik-Anlage steigt mit dem Eigenverbrauch.
- Geförderte Solaranlagen müssen bestimmte Standards erfüllen.
- Stellen Sie Förderanträge vor dem Kauf.
- Planen und arbeiten Sie nur mit Fachleuten zusammen.
Zuletzt aktualisiert am 03. April 2023.
Hinweis auf Beratung: Dieser Artikel gibt nur Anregungen sowie kurze Hinweise und erhebt damit keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Die Informationen können eine persönliche Beratung durch Energieexperten oder durch die für diese Themen zuständigen Ämter nicht ersetzen.